AGB

SportAlm Werne
Pagensstr. 20 | 59 368 Werne

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Betreiber (Vermieter) der Tennis- und Badmintonhalle „Sport-Alm“ vermietet Tennis- bzw. Badmintonplätze zu Preisen, die im Internet unter www.sportalm-werne.de veröffentlicht und der jeweiligen Preisliste zu entnehmen sind.
Buchungsmöglichkeiten:
1. Winterabonnement
2. Jahresabonnement
3. Einzelstunden
4. Aktionsmaßnahmen
5. Sonderkurse
6. Turniere
7. Trainingsstunden
8. Artikel

Abonnements können nur schriftlich gebucht werden.
Bei schriftlicher Buchung werden auf Anforderung hierfür Formulare zugesandt. Umgehende Rücksendung der unterzeichneten Reservierungsbest tigungen sichert am ehesten die gewünschte Buchung. Bei Minderjährigen ist die Unterzeichnung des gesetzlichen Vertreters notwendig. Eine Buchung per Internet wird durch die Versendung einer Email bestätigt und ist somit verbindlich. Mit der Bestätigung erkennt der Buchende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei Rücktritt nach verbindlicher Buchung werden 20% Annulierungsgebühren fällig. Die Zahlung des Abonnements ist im Voraus ohne Abzüge zu leisten, Winter-Abonnement spätestens 1 Woche vor Saisonbeginn, das Jahresabonnement 1 Woche vor der ersten Spielstunde.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter zu einer anderweitigen Vergabe des Abonnements berechtigt. Bei verspäteter Zahlung werden automatisch Einzelstundenpreise für den Zeitraum der Verspätung fällig. Die Abrechnung erfolgt mit separater Rechnung an den Abonnenten.
Spielstunden, die der Abonnent nicht in Anspruch nimmt, können anderweitig vermietet werden. Ein Rückzahlungsanspruch des Abonnenten besteht nicht.
Der Vermieter behält sich ferner vor, die Hallenplätze zum Zwecke von Turnieren, Sonderkursen oder ähnlichen Veranstaltungen anderweitig zu verfügen. Der Mieter wird von solchen Maßnahmen frühzeitig informiert. Die Stundenpreise werden vergütet oder es werden Ersatzstunden angeboten.
Die Buchung der Einzelstunde oder der angebotenen Sonderkurse ist im Internet, im Büro, im Bistro oder telefonisch möglich. Mit der Festlegung von Spieltag und –stunde hat der Mieter verbindlich gebucht und ist zur Zahlung der vollen Platzmiete verpflichtet, unabhängig davon, ob der Platz zur gemieteten Zeit von ihm benutzt wird. Der Mieter ist aber berechtigt, für die gemietete Stunde einen Ersatzspieler zu stellen. Die Zahlung der Einzelstunden oder Sonderkurse erfolgt grundsätzlich vor Beginn der Spielstunde.
Bei Unbespielbarkeit unserer Hallenplätze durch Einwirkung von Feuer und Sturm werden bereits gezahlte noch nicht abgespielte Stunden vergütet. Dies gilt nicht für höhere Gewalt wie Kriegsereignisse, Erdbeben, innere Unruhen oder Unfälle der Kernenergie. Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der „Sport-Alm“ bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf der Zuwegung und Parkplätzen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art, sowie der Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
Mit Befahren oder Betreten der Außen- und Innenanlagen der „SportAlm“ durch Mieter, Mitspieler und Besucher werden unsere Geschäftsbedingungen wirksam.
Die Hallenordnungen, die vor den Halleneingängen öffentlich aushängen, sind zwingend einzuhalten. Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten.
Der Zutritt zu den Umkleideräumen, Duschen und zu den Hallen ist neben dem Vermieter und seinen Bevollmächtigten nur Mietern und deren Mitspielern gestattet. Besucher – insbesondere Kinder – sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. In den Hallen, Umkleideräumen, Duschen etc. ist das Rauchen, Essen und Trinken strengstens untersagt.
Die Verletzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Mietpreises zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Platzmiete besteht nicht. Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien Werne als Gerichtsstand.

Änderungen vorbehalten.

Werne, 01. Mai 2023

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